Sattelzug ist 26,5 Zentimeter zu hoch - Höhenkontrolle löst am Emstunnel aus

Der Fahrer des Lastwagens setzt daraufhin auf der Autobahnauffahrt zurück


Die Höhenkontrolle des Emstunnels, hier ein Archivbild, hat in der verangenen Nacht ausgelöst, weil ein Sattelzug, der zu hoch war, in den Tunnel einfahren wollte. © Szyska
Die Höhenkontrolle des Emstunnels, hier ein Archivbild, hat in der verangenen Nacht ausgelöst, weil ein Sattelzug, der zu hoch war, in den Tunnel einfahren wollte. © Szyska

Die Höhenkontrolle am Emstunnel hat in der vergangenen Nacht um 23.26 Uhr ausgelöst, weil in Fahrtrichtung Emden am Emstunnel der 25-jährige Fahrer einer Sattelzugmaschine mit Anhänger beim Auffahren auf die Autobahn A 31 auf der Rheiderländer Tunnelseite durch eine aufwehende Plane diesen Alarm verursacht hatte.

Der 25-Jährige setzte dann mit seinem Gespann auf der Autobahnzufahrt rückwärts zurück, was natürlich verboten ist. Kräfte der Autobahnpolizei waren umgehend vor Ort und stellten bei einer Überprüfung und Messung des Sattelzuges fest, dass dieser die vorgeschriebene Höhenobergrenze von vier Metern um 26,5 Zentimeter überschritten hatte.

Daher wurde dem Fahrer des Sattelzuges die Weiterfahrt untersagt. Außerdem muss der Mann sich nun in einem verkehrsrechtlichen Verfahren verantworten.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass der Paragraph 18 der Straßenverkehrsordnung (Autobahnen und Kraftfahrstraßen) regelt, dass Fahrzeuge und deren Anhänger auch mit Ladung nicht höher als vier Meter sein dürfen.