Geflügelpest: Landkreis Leer ordnet Aufstallung ab morgen an
Behörde richtet Appell an die Bevölkerung
Zum Schutz vor der Ausbreitung der Geflügelpest hat der Landkreis Leer die Aufstallung von Geflügel ab Sonnabend, den 8. November, angeordnet. Grund dafür ist laut einer am Freitagnachmittag veröffentlichten Pressemitteilung der Kreisbehörde, dass die aviäre Influenza (Geflügelpest) mittlerweile in Hausgeflügelbeständen sowie bei Wildvögeln vermehrt in Deutschland nachgewiesen wurde. "Die Fälle häufen sich deutschlandweit zunehmend und auch die Nachbarlandkreise melden Fälle in den Hausgeflügelbeständen." Um vorzubeugen, wurde nun landkreisweit die Aufstallung von mehr als 50 Stück gehaltenen Geflügel angeordnet. Auch den Geflügelhaltern, die unter 50 Stück Geflügel halten, wird die Aufstallung als präventive Maßnahme dringend empfohlen. Eine Anordnung erfolgt hier nicht, da ein Eintrag des Virus in Kleinsthaltungen nicht zu einer schwerwiegenden Virusverbreitung führen würde. Im Landkreis Leer werden zurzeit rund 440.000 Stück Geflügel gehalten.
Hintergrund
Die Aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste und für Geflügel hochansteckende Infektionskrankheit. Auch für die kommenden Wintermonate stuft das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor die Wahrscheinlichkeit von Seuchenausbrüchen bei Wildvögeln, aber auch im Hausgeflügelbereich, als hoch ein. Das HPAI-Virus weicht auch über den Sommer nicht gänzlich aus der heimischen Wildvogelpopulation. Das Virus wurde auch in den Sommermonaten bei Wasser- und Greifvögeln vor allem in den nordischen Ländern Europas immer wieder nachgewiesen. Zudem gab es bereits mehrere Einträge in Hausgeflügelbestände, unter anderem in den Landkreisen Cloppenburg, Emsland und Diepholz, wie der Landkreis Leer in seiner Mitteilung schreibt. Aasfressende Wildvögel (wie Bussard, Seeadler, Uhu) könnten tote, infizierte Wasservögel aufnehmen und so zu einer Virusverbreitung beitragen. Bei Wassergeflügel sei in diesem Jahr auffällig gewesen, dass vermehrt Tiere symptomlos erkrankten. Damit steige auch das Risiko von indirekten Einträgen in Geflügelhaltungen. Auch die Herbststürme und die hier in Küstennähe vorherrschenden stärkeren Böen und Winde könnten das Risiko eines indirekten Eintrages des Virus erhöhen.
Schutzmöglichkeiten
Auch über Schutzmögichkeiten informiert der Landkreis. In der Mitteilung heißt es: "Die Aufstallung kann im Stall oder alternativ unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss (Schutzvorrichtung), erfolgen. Es dürfen Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen. Weiterhin sollten der Stall oder der Auslauf nur in betriebseigener Schutzkleidung mit entsprechendem Schuhwerk betreten und auf das Händewaschen und das Reinigen und Desinfizieren von Fahrzeugen, Gerätschaften und Maschinen geachtet werden, wenn diese zwischen unterschiedlichen Haltungseinrichtungen eingesetzt werden. Bei einer reinen Stallhaltung sollte darauf geachtet werden, dass diese Ställe ausreichend Licht, gute Luftzufuhr und ausreichend Platz bieten, sodass eine tierschutzgerechte Haltung gewährleistet werden kann." Weiter weist das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises darauf hin, dass sämtliches gehaltenes Geflügel sowohl bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse als auch beim Veterinäramt anzumelden ist. Dies gilt auch für privat gehaltene Kleinstbestände. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht können Bußgelder festgesetzt werden.
Auffälligkeiten melden
Die Bevölkerung wird gebeten, Beobachtungen von unnormalen Verhaltensweisen bei Wasservögeln sowie Ansammlungen toter Wildvögel mit Ausnahme von Singvögeln den Veterinärämtern zu melden. Ein ungeschützter Kontakt zu verendeten Vögeln ist zu vermeiden. Hunde und Katzen sollten ferngehalten werden. Das Veterinäramt bittet außerdem davon abzusehen, kranke, noch lebende Wildvögel einzufangen. Da eine Heilung von an Geflügelpest erkrankten Vögeln nicht möglich ist, ist der Stress, der den Tieren beim Einfangversuch zugefügt wird, eine unnötige und zusätzliche hohe Belastung.
Weitergehende Informationen sind zu finden auf der Homepage des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.

