Mit Hammer auf Opfer eingeschlagen

Berufung am Landgericht erfolglos: Leezdorfer muss in Gefängnis


Mit seiner Berufung am Landgericht in Aurich hatte der 34-jährige Leezdorfer keinen Erfolg. © Foto: Hanken
Mit seiner Berufung am Landgericht in Aurich hatte der 34-jährige Leezdorfer keinen Erfolg. © Foto: Hanken

Ein 34-jähriger Leezdorfer, der wegen gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht Norden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt wurde, hatte mit seiner Berufung vor dem Landgericht keinen Erfolg. Dass der Angeklagte noch in seinem letzten ...