Drogenhändler verurteilt

56-Jähriger und Chauffeur gerieten in Polizeikontrolle


Zwei Drogenhändler stehen vor Gericht. © Pixabay
Zwei Drogenhändler stehen vor Gericht. © Pixabay

Auf einem Parkplatz in Wittmund ging am 20. Juli vergangenen Jahres ein Drogengeschäft über die Bühne. Ein 23-Jähriger aus Wilhelmshaven kaufte fast ein Kilo Cannabis und knapp 60 Gramm Kokain ein, um es anschließend gewinnbringend weiterzuverkaufen. Doch dazu kam es nicht mehr. Denn er und sein 56-jähriger Nachbar, der als Chauffeur fungierte, gerieten in eine Polizeikontrolle.

Vor dem Landgericht Aurich wurden die beiden Männer nun verurteilt. Der 23-Jährige erhielt wegen Drogen- und Cannabishandels in nicht geringer Menge eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Sein Fahrer kam wegen Beihilfe mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten davon. Er muss als Bewährungsauflage 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Die Prozessbeteiligten hatten sich auf eine Verständigung geeinigt. Beide Angeklagten legten über ihre Verteidiger ein Geständnis ab. Der 56-jährige Wilhelmshavener hatte bereits im Ermittlungsverfahren umfangreich ausgesagt. Er gab zu, seit April vergangenen Jahres zwei- bis dreimal im Monat für seinen jüngeren Nachbarn als Fahrer zur Verfügung gestanden zu haben. Dafür habe er ein paar Euro bekommen. Außerdem stellte er seine Wohnung zur Lagerung der Drogen zur Verfügung.

Um welche Drogen es genau gegangen sei, habe er nicht gewusst, ließ sich der Ältere ein. Er selbst konsumiere nur unregelmäßig Marihuana, um die Schmerzen seines Rückenleidens zu lindern. Von wem der Mitangeklagte die Drogen erhielt, könne er nicht sagen. Er sei in seinem Auto sitzengeblieben, während der 23-Jährige das Geschäft in einem anderen Auto abgewickelt habe. Der 56-Jährige stand zum ersten Mal in seinem Leben vor Gericht.

Auch der 23-Jährige bestätigte die Angaben in der Anklageschrift. Die knapp 10.000 Euro, die die Polizisten bei der Kontrolle im Auto fanden, stammten aus früheren Drogengeschäften, räumte der jüngere Angeklagte ein. Seine Bezugsquelle wollte er jedoch nicht nennen.

Er selbst war von Cannabis abhängig, hatte im Laufe seines noch jungen Lebens aber auch viele andere Drogen ausprobiert und konsumiert. Davon habe er jedoch aus eigenem Antrieb die Finger gelassen. Vieles habe ihm nicht gutgetan und teilweise sogar zu paranoiden Gedanken geführt, gab er gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen an.

Der 23-Jährige war nach der Kontrolle in Untersuchungshaft gekommen. Dort nahm er Kontakt zur Drogenberatung auf und unternahm erste Schritte, um endgültig vom Rauschgift loszukommen. „Er hat den falschen Weg eingeschlagen und gemerkt, dass das eine Sackgasse ist“, meinte einer der Anwälte. Die Verteidiger stellten aufgrund der vom Angeklagten angestrebten Therapie keinen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls. Der Angeklagte soll die Zeit im Gefängnis nutzen, um von dort aus eine Therapie zu beginnen. Die liebevolle und fürsorgliche Familie des Angeklagten werde dem jungen Mann dabei zur Seite stehen, so der Verteidiger.

Auch Richter Malte Sanders redete dem jungen Wilhelmshavener noch einmal ins Gewissen. Er sei noch jung und könne aus seinem Leben etwas machen. Der Drogenhandel würde ihm lediglich viele Jahre im Gefängnis bescheren. Der 23-Jährige hörte aufmerksam zu und nickte bejahend.