Landkreis Aurich ordnet Stallpflicht für Geflügel an

Vorsorge-Maßnahme zur Eindämmung der Vogelgrippe


Kleinsthaltungen mit weniger als 50 Tieren sind von der Stallpflicht momentan ausgenommen. Jedoch werden auch diese Tierhalter dringend aufgefordert, sämtliche Hygienemaßnahmen zu beachten. © Symbolfoto: dpa
Kleinsthaltungen mit weniger als 50 Tieren sind von der Stallpflicht momentan ausgenommen. Jedoch werden auch diese Tierhalter dringend aufgefordert, sämtliche Hygienemaßnahmen zu beachten. © Symbolfoto: dpa

Angesichts der aktuellen Ausbreitung der Vogelgrippe in Niedersachsen hat der Landkreis Aurich eine Aufstallungspflicht für größere Geflügelhaltungen angeordnet. Diese Vorsorgemaßnahme soll der Eindämmung des hochpathogenen Aviären Influenzavirus dienen, das derzeit zunehmend in Deutschland und ...