Zoll stellt 19.765 Euro in bar in Auto sicher
32-jähriger Fahrer war mit gefälschtem Führerschein aus den Niederlanden eingereist
Am Dienstag wurde in den frühen Abendstunden ein Audi A 6 mit Bremer Zulassung von Einsatzkräften der Kontrolleinheit Emden am Grenzübergang Bunderneuland aus dem fließenden Verkehr gezogen. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckte ein Zollbeamter schließlich in der Mittelkonsole des Wagens in einem Staufach unter der Armlehne ein in einen Speisekartenflyer eingewickeltes Geldbündel. Das Bündel enthielt insgesamt 471 Euro Geldscheine im Gesamtwert von 19.765 Euro.
Der 32-jährige Fahrer mit Wohnsitz in Bremen war zuvor ohne Begleitung aus den Niederlanden eingereist. “Bereits die zu Beginn der Kontrolle ausgehändigten Ausweispapiere des Mannes erregten das besondere Interesse der Kontrollbeamten”, heißt es im Bericht des Zolls. Eine genaue Überprüfung des vorgelegten polnischen Führerscheins durch hinzugezogene Einsatzkräfte der Bundespolizei ergab, dass es sich hierbei um eine Totalfälschung handelte.
Für die erfahrenen Beamten was das Grund genug, den Mann und das Fahrzeug einer genaueren Kontrolle zu unterziehen. Die Frage nach mitgeführten anmeldepflichtigen oder verbotenen Waren, wie zum Beispiel Zigaretten oder Drogen, verneinte der Mann. Auch gab er auf konkrete Nachfrage hin an, kein Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr mit sich zu führen.
Es waren insgesamt 19.765 Euro, die der Zoll im Auto fand. Da der Mann keine schlüssigen Angaben und Nachweise zur Herkunft des vorgefundenen Bargelds machen konnte, wurden die Banknoten durch den Zoll sichergestellt. Im Rahmen eines Clearingverfahrens sol nun die Herkunft und die Verwendung der Barmittel geklärt werden. Außerdem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Nichtanmeldung von Barmitteln eingeleitet. Wegen des vorgelegten gefälschten Führerscheins wurde die Autobahnpolizei Leer informiert, die jetzt die weiteren Ermittlungen übernimmt, da der Verdacht des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis besteht.
Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen: Reisende, die nach oder von Deutschland aus einem Drittland ein- oder ausreisen, müssen beim Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr schriftlich anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU sind derartige Summen auf Befragen des Zolls mündlich anzuzeigen.
Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen. Bei Verstößen gegen die Anmelde- oder Anzeigepflicht droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Zu Barmitteln zählen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder auch Sparbücher.