Kind vergewaltigt: Täter scheitert mit Revision

Bundesgerichtshof weist Einspruch zurück - Taten bei Angelausflügen


Das Urteil vor dem Landgericht Aurich gegen einen 53-jährigen Vergewaltiger ist rechtskräftig. © Hanken (Archiv)
Das Urteil vor dem Landgericht Aurich gegen einen 53-jährigen Vergewaltiger ist rechtskräftig. © Hanken (Archiv)

Ein Mann vergewaltigt einen 14-Jährigen, dafür muss er für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Jetzt überprüft der Bundesgerichtshof seine Revision. Was ist dabei herausgekommen?

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines etwa wegen Vergewaltigung zu ...