Schwarzarbeit: Leeranerin muss 18.000 Euro Sozialhilfe zurückzahlen

Einkünfte für Tätigkeit in Fischrestaurant nicht korrekt angegeben


Nach Überzeugung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in Celle hat die Beschuldigte von 2007 bis 2013 in einem Fischrestaurant regelmäßig gearbeitet. © Foto: Stratenschulte (dpa)
Nach Überzeugung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in Celle hat die Beschuldigte von 2007 bis 2013 in einem Fischrestaurant regelmäßig gearbeitet. © Foto: Stratenschulte (dpa)

Eine Frau aus Leer muss 18.000 Euro Sozialhilfe zurückzahlen, weil sie schwarz gearbeitet hat. Nach Überzeugung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in Celle hat sie von 2007 bis 2013 in einem Fischrestaurant regelmäßig gearbeitet, den Behörden gegenüber jedoch fälschlich erklä...