Schwarzarbeit: Leeranerin muss 18.000 Euro Sozialhilfe zurückzahlen
Einkünfte für Tätigkeit in Fischrestaurant nicht korrekt angegeben
Eine Frau aus Leer muss 18.000 Euro Sozialhilfe zurückzahlen, weil sie schwarz gearbeitet hat. Nach Überzeugung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in Celle hat sie von 2007 bis 2013 in einem Fischrestaurant regelmäßig gearbeitet, den Behörden gegenüber jedoch fälschlich erklä...
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