Automatenshop muss Sonntagsöffnung beschränken

Gericht lehnt Eilantrag gegen Anordnung der Stadt Papenburg ab


In dem Verfahren ging es zunächst darum, einen Bescheid der Stadt Papenburg - hier das Rathaus - auszusetzen, bis über die Klage entschieden ist. © Foto: Szyska
In dem Verfahren ging es zunächst darum, einen Bescheid der Stadt Papenburg - hier das Rathaus - auszusetzen, bis über die Klage entschieden ist. © Foto: Szyska

Ein Automatenshop darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen. Auch wenn in dem Shop kein Personal arbeite, so sei die grundgesetzlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe durch das ...