Brandstifter zu Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt

Feuer verursachte Schaden von fast 600.000 Euro


Laut der Untersuchung eines Brandsachverständigen müssen Gartenmöbel auf der Terrasse mit offener Flamme entzündet worden sein. © Pixabay (Symbolfoto)
Laut der Untersuchung eines Brandsachverständigen müssen Gartenmöbel auf der Terrasse mit offener Flamme entzündet worden sein. © Pixabay (Symbolfoto)

Zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilte das Landgericht einen 40-jährigen Angeklagten aus Rhauderfehn, der in der Nacht des 2. Mai 2023 auf der Terrasse seiner getrennt lebenden Frau Feuer gelegt hatte, das auf das Haus übergriff. Staatsanwältin Anne Hoormann ...