13 Mal missbräuchlich den Notruf gewählt

44-Jährigen erwarten nun Verfahren


Die Polizisten wurden von dem 44-Jährigen noch beleidigt, als sie ihm nahelegten, die Anrufe beim Notruf zu unterlassen. © Symbolfoto: pixabay
Die Polizisten wurden von dem 44-Jährigen noch beleidigt, als sie ihm nahelegten, die Anrufe beim Notruf zu unterlassen. © Symbolfoto: pixabay

Die bundesweiten Notrufe sind nur dann zu nutzen, wenn auch ein entsprechender Notfall vorliegt. Der Notruf ist nicht dafür gedacht, eine Anzeige zu erstatten oder Hinweise zu geben und schon gar nicht dafür, eine Situation mit einem Ex-Partner zu klären. Einen 44-jährigen Leeraner interessierten die Vorgaben nicht, als er am Montag in der Zeit von 20.30 Uhr bis 22.28 Uhr insgesamt 13 Mal den Notruf wählte und seine persönlichen Befindlichkeiten dort äußern wollte.

Um 22.25 Uhr suchten Polizisten die Anschrift des Anrufers auf, um ihn dazu zu verlassen, die Anrufe zu unterlassen und nahmen die Angaben des 44-Jährigen in einem Bericht auf. Er wurde gebeten, wenn auch am Folgetag noch ein tatsächlicher Anzeigegrund vorliegen würde, die Dienststelle zur Klärung seiner Angelegenheiten aufzusuchen, heißt es in einer Mitteilung der Polizei. Statt dem Rat der Polizisten zu folgen, zeigte sich der Mann mehr als uneinsichtig und beleidigte diese in unflätiger Form, heißt es weiter. Da alle Ratschläge fehlschlugen, wurde das für die Anrufe genutzte Mobiltelefon des Mannes aus gefahrenabwehrenden Gründen vorläufig sichergestellt und bis zum Dienstagmorgen polizeilich verwahrt.

Der 44-jährige muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Missbrauch von Notrufen und Beleidigung verantworten. Das Strafmaß für den Missbrauch von Notrufen liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.