Ungeimpfte dürfen nicht mitspielen
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg beeinflusst lediglich Regelungen für Individualsportler
Rheiderland |
03. Februar 2022 |
RZ/bbo
Die Landesregierung Niedersachsens hat die Corona-Verordnungen angepasst nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 25. Januar die 2G-Plus-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel vorläufig außer Vollzug gesetzt hatte.
Bei der Sportausübung ...