Notbremse greift im Landkreis vorerst nicht

RKI-Inzidenzwerte jetzt bindend - Die neuen Regeln im Überblick


Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes greifen auch für den Landkreis Leer neue Maßnahmen.  © Archiv
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes greifen auch für den Landkreis Leer neue Maßnahmen. © Archiv

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes greifen auch für den Landkreis Leer neue Maßnahmen - und es gelten neue Regeln beim Inzidenzwert.

Ob Corona-Maßnahmen gelockert werden, hängt weiterhin von der Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen ab. Der Kreis Leer hatte sich bisher nach den Werten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamt zu richten. Künftig soll aber der Inzidenz­wert des Robert-Koch-Institutes (RKI) maßgeblich sein. Welche Maßnahmen ab diesem Sonnabend gelten, ist entscheidend, ob der vom RKI ausgewiesene Inzidenzwert zwischen dem 20. und dem 22. April durchgehend über dem kritischen Wert von 100 lag. Weil dies nicht der Fall war, greift die bundesrechtliche Notbremse im Landkreis ab dem 24. April zunächst nicht. Das bedeutet unter anderem, dass es zunächst keine Ausgangssperre geben wird und der Einzelhandel wieder für Kunden mit Terminvereinbarung öffnen darf (Click & Meet). Die Regeln im Überblick:

Kontaktbeschränkungen: ein Haushalt plus höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts (zzgl. deren Haushalt angehörige Kinder unter 14 Jahre). Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.

Einzelhandel: Geschäfte des täglichen Bedarfs (Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien etc.) sind geöffnet. Die Öffnung der Verkaufsräume des Einzelhandels mit Terminshopping (Click & Meet) ist zulässig. Nur eine Kundin oder ein Kunde mit jeweils einer Begleitperson darf sich je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.

Ausgangssperre: Keine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr.

Körpernahe Dienstleistungen: Neben Frisörbetrieben sind auch wieder Dienstleistungen wie die von Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios oder eines ähnlichen Betriebs zugelassen. Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske ist Pflicht.

Schulen und Kindertageseinrichtungen: Für den Bereich Schulen und Kindertagesstätten gibt es im Landkreis Leer aktuell keine Änderungen. Die zurzeit bestehenden Regelungen bleiben so lange gültig, bis der Landkreis Leer fünf Tage in Folge einen Inzidenzwert von weniger als 100 verzeichnet. .

Übersteigt der vom RKI ausgewiesene 7-Tages-Inzidenzwert drei Tage in Folge den kritischen Wert von 100, tritt die Bundes-Notbremse am übernächsten Tag in Kraft.