Grenzverkehr: Keine Ausnahmen

Landkreis: Es gilt tägliche Testpflicht


Für Grenzpendler gibt es keine Ausnahmen von der Testpflicht.  © Foto: Kuper
Für Grenzpendler gibt es keine Ausnahmen von der Testpflicht. © Foto: Kuper

Für den Grenzverkehr hat der Landkreis Leer neben der bestehenden Allgemeinverfügung bislang keine weiteren Ausnahmen im Einzelfall genehmigt, die von einer täglichen Testpflicht bei täglicher Einreise aus den Niederlanden abweichen. Das teilte die Pressestelle des Landkreises ...