Ausgangssperre ab April
Im Rheiderland ist aufgrund des hohen Infektionsgeschehens Weener betroffen
Im Hinblick auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen wird der Landkreis Leer die Kontaktbeschränkungen weiter verschärfen. Neben einer Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften im gesamten Kreisgebiet wird es insbesondere ab dem 1. April in den Städten und Gemeinden mit einem hohen Infektionsgeschehen nächtliche Ausgangssperren von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens geben. Im Rheiderland ist davon nur Weener betroffen. Die Gemeinden Bunde und Jemgum sind von den Ausgangsbeschränkungen ausgenommen.
»Wir haben lange und intensiv über strengere Maßnahmen beraten«, so Landrat Matthias Groote, »aber die aktuelle dynamische Infektionslage lässt keine andere Entscheidung zu.« Die Anordnung einer Ausgangssperre sei geeignet, um weitere Ansteckungen gerade im privaten und familiären Kontext zu verhindern. Das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet ist insbesondere von der britischen Coronavirus-Variante B.1.1.7 geprägt. Diese Variante gilt als ansteckender, die Menschen infizieren sich leichter und schneller. Mittlerweile ist der überwiegende Teil aller Neuinfektionen auf diese Variante zurückzuführen.
Die Anordnung einer temporären Ausgangssperre sieht vor, dass der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages grundsätzlich nicht erlaubt ist. Private Terrassen, Balkone, Gärten und Zuwegungen mit direktem Zugang zur Wohnstätte können jedoch weiterhin genutzt werden.
Eine weitere Maßnahme betrifft unterdessen alle Einwohner des Kreisgebietes: Mit einer zweiten Allgemeinverfügung ordnet der Landkreis Leer das Tragen von medizinischen Masken für haushaltsfremde Mitfahrerinnen und Mitfahrer in einem privaten Kraftfahrzeug an. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Das Tragen einer Maske gilt nicht für Personen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung und für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.
Die beiden Allgemeinverfügungen gelten vorerst bis zum 18. April. Mehr zu den Ausgangsbeschränkungen und deren Ausnahmen gibt es in der morgigen Ausgabe der RZ.