Hohe Zahlen: Besuchsverbot und Appelle
Landrat: Unbedingt Maskenpflicht beachten - Besuchsverbot im »Borro«
Im Landkreis Leer gibt es einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Corona-Virus: Ein 87-jähriger Mann ist verstorben. Es ist der 27. Todesfall im Landkreis im Zusammenhang mit der Pandemie. Trotz des Wochenendes ist die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen verhältnismäßig hoch im Kreis Leer: 18 neue Fälle wurden gestern gemeldet. Die Mutation B1.1.7 (britische Variante) ist weiterhin der Treiber des Infektionsgeschehens. Landrat Matthias Groote appelliert an die Bürger, unbedingt die Maskenpflicht einzuhalten und warnt: Es könnte weitere Anordnungen geben, wenn die Zahlen hoch bleiben.
Aufgrund des anhaltend hohen Trends hat das Borromäus-Hospital jetzt Konsequenzen gezogen: Ab Dienstag, 23. Februar, gilt bis auf Weiteres ein generelles Besuchsverbot. Das Krankenhaus ist für Patienten nach wie vor lediglich über den Haupteingang in Form einer Einlasskontrolle zugänglich. »Aufgrund des steigenden Infektionsgeschehen im Landkreis Leer und um einer möglichen Ausbreitung der mutierten Corona-Variante vorzubeugen,haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen«, teilt Geschäftsführer Dieter Brünink mit. Zudem gilt eine FFP2-Maskenpflicht für alle externen Personen wie sämtliche Begleitpersonen, ambulante und stationär aufzunehmende Patienten.
Die FFP2-Maske ist bereits vor Betreten des Krankenhauses aufzusetzen. Bei Bedarf kann gegen eine kleine Spende die Maske am Haupteingang bei der Einlasskontrolle erworben werden.
Ausnahmeregelungen zur regulären Besuchsregelung sind individuell in Absprache und nach Einlasskontrolle möglich. Dazu gehören:
- Notfälle
- Väter/eine Begleitperson auf der Wochenstation
- Begleitperson bei Kindern
- Begleitperson bei beeinträchtigten Personen
- Angehörige von Patienten auf der Intensivstation und von Palliativpatienten.
Das Borromäus Hospital Leer macht mit Plakaten auf den Besuchsstopp aufmerksam.
"Tragen Sie bitte konsequent Schutzmasken."
Die Mutante sorgt dafür, dass Menschen sich leichter anstecken und sich das Virus schneller ausbreitet. "B1.1.7 verzeiht keine Fehler bei den AHA-Regeln oder bei der Hygiene", sagt Heike de Vries, Leiterin des Gesundheitsamtes.Gerade weil die Mutation im Landkreis Leer mit derzeit gut einem Drittel einen vergleichsweise hohen Anteil hat, appelliert der Landkreis Leer noch einmal eindringlich an alle Einwohnerinnen und Einwohner: "Tragen Sie bitte konsequent Schutzmasken."
Dies gilt insbesondere bei der Arbeit, ob nun im Büro oder draußen, aber nicht nur dort. "Überall, wo Menschen aufeinandertreffen, im Beruf, im Supermarkt, auf belebten Straßen, dort sollten Masken getragen werden", sagt Landrat Matthias Groote. Eine weitere dringende Empfehlung für die Arbeit lautet, auf gemeinsame Frühstücks- und Mittagspausen zu verzichten. Jeder Kontakt, der vermieden wird, verringert das Risiko einer Ansteckung.
Sollten die Infektionszahlen weiter hoch bleiben, könnte der Landkreis Leer auch Anordnungen treffen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Mögliche Maßnahmen wären die Einführung einer Maskenpflicht in Betrieben und Büros, eine weitere Begrenzung der Kunden-Höchstzahl in Einkaufsmärkten - und auch Ausgangssperren, um private Treffen am Abend und nachts einzuschränken. Dazu sagt Landrat Groote: "Deshalb noch einmal der dringende Appell, sich an die Regeln zu halten und Masken zu tragen, bevor wir zu solchen Maßnahmen greifen müssten."