Miese Masche mit vorgetäuschten Auto-Ankäufen

Polizei ermittelt gegen Betrüger


Die Polizei ermittelt in zwei Fällen wegen Betrugsverdacht bei vorgetäuschten Auto-Ankäufen. © Symbolfoto: Pixabay
Die Polizei ermittelt in zwei Fällen wegen Betrugsverdacht bei vorgetäuschten Auto-Ankäufen. © Symbolfoto: Pixabay

Die Polizei ermittelt in zwei Fällen von Internet-Betrügereien in Zusammenhang mit vorgetäuschten Auto-Ankäufen. Private Anbieter aus Bunde und aus Leer hatten die beiden Fahrzeuge unabhängig voneinander in Online-Portalen zum Kauf angeboten, wie die Polizei heute mitteilte. In beiden Fällen meldete sich ein angeblicher Interessent und gab vor, dass der Kauf abgeschlossen werden solle.

Allerdings behauptete der angebliche Interessent, dass die Autos nach Österreich transportiert werden müssten und bat mit dieser Begründung um eine Auslage der zu erwartenden Speditionskosten. Die Auslagen sollten dann, so die Ankündigung, mit dem vereinbarten Kaufpreis zurückerstattet werden. Von dem Bunder wurde zusätzlich noch eine Auslage für angebliche Zollgebühren verlangt. In beiden Fällen kamen die Verkäufer der Bitte nach.

Die mutmaßlichen Betrüger gaben zur Zahlung internationale Bankkontonummern (IBAN) mit Auslandskennung an, so die Polizei. Einmal wurde die Überweisung auf ein belgisches Konto erbeten, im zweiten Fall ging die Zahlung nach Estland. Nach den Transaktionen brach die Verbindung zu den angeblichen Käufern ab, so dass den Verkäufern zusammengerechnet ein Schaden in unterer vierstelliger Höhe entstand.

Die Polizei weist aus diesem Anlass darauf hin, dass Auto-Verkäufer einem Angebot aus dem Ausland "grundsätzlich erst einmal prüfend gegenüberstehen sollten". Ein Kaufangebot ohne Besichtigung in Verbindung mit der Bitte, Beträge für Spedition, Zoll oder andere angebliche Kosten auszulegen, sollte sofort abgelehnt werden. Zahlungen ins Ausland sollten unbedingt vermieden werden. Das Angebot, Verrechnungsschecks zur Deckung der Kosten zu übersenden, birge ebenfalls ein hohes Betrugsrisiko, da diese oftmals gefälschten Schecks in der Regel nicht gültig oder nicht gedeckt seien. Auch sei es hilfreich, die Hinweise für die sichere Kaufabwicklung des jeweiligen Portalanbieters zu beachten.