Strengere Corona-Regeln
Inzidenzwert über 35: Neue Allgemeinverfügung im Kreis Leer
Kreis Leer |
28. Oktober 2020 |
RZ
Im Landkreis Leer hat die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche heute erneut die erste kritische Marke von 35 überschritten. Das führt automatisch zu strengeren Kontakt-Regeln. Der vom Landesgesundheitsamt heute Vormittag veröffentlichte Inzidenzwert liegt im Kreis Leer bei 39,2. Damit treten laut der Niedersächsischen Corona-Verordnung zusätzliche Auflagen für Zusammenkünfte und Feiern in Kraft, ebenso eine Sperrstunde in der Gastronomie. Darüber hinaus hat der Landkreis Leer heute eine Allgemeinverfügung herausgegeben, die morgen auch in der RZ veröffentlicht wird und am Freitag in Kraft tritt.
Die Verfügung sieht vor, dass an bestimmten öffentlichen Orten auch unter freiem Himmel von 7 bis 22 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden sollte. Diese Orte sind in Ditzum der Hafen, in Leer die Mühlenstraße, Rathausstraße und Brunnenstraße (Fußgängerzone und Altstadt) und auf Borkum die Franz-Habich-Straße, Bismarckstraße, Wilhelm-Bakker-Straße, Strandstraße im Bereich der Fußgängerzone, das Hafengelände sowie der Georg-Schütte-Platz. Sofern der Inzidenzwert bei 50 und höher liegt, gilt an den genannten Orten eine Maskenpflicht, so die Kreisbehörde.
Laut der Verfügung besteht die Maskenpflicht ab einem Inzidenzwert von 50 auch an allen weiterführenden Schulen und Berufsschulen, ob öffentlich oder privat, und zwar ab Klasse 5 (Sekundarstufe). Sie gilt während der Schulzeit auf dem gesamten Schulgelände, drinnen wie draußen. Auch während des Unterrichts muss dann eine Maske getragen werden. Diese Verpflichtung besteht nicht an Grund- und Förderschulen oder wenn aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, wie im Sport- oder im Musikunterricht.
Für Zusammenkünfte und Feiern in der eigenen Wohnung sowie auf eigenen und privat zur Verfügung gestellten Flächen gelten nach der Landes-Verordnung folgende Regeln, wenn Grenzwerte überschritten werden: Bei einem Inzidenzwert ab 35 dürfen sich noch bis zu 15 Personen treffen.
Für Zusammenkünfte und Feiern, die an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten oder in gastronomischen Betrieben stattfinden, gelten folgende Regeln: Bei einem Inzidenzwert ab 35 dürfen sich nur 25 Personen treffen.
Für Veranstaltungen mit Gästen, die sitzen, und die im öffentlichen Raum veranstaltet werden oder in Räumen, die privat gemietet oder zur Verfügung gestellt werden, legt die Allgemeinverfügung des Landkreises fest: Bei einem Inzidenzwert ab 35 dürfen nicht mehr als 250 Personen teilnehmen. Auch hier gilt die Abstandsregelung.
Unterdessen hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Weener beschlossen, den Adventsmarkt am Alten Hafen abzusagen. Damit sei der Ausschuss einheitlich der Empfehlung von Bürgermeister Ludwig Sonnenberg gefolgt, teilte die Stadtverwaltung mit. Zuvor hatten bereits die Veranstalter der Weihnachtsmärkte in Möhlenwarf, Stapelmoor und Stapelmoorerheide mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr aufgrund der dynamischen Entwicklung der Pandemie auf die Ausrichtung verzichten werden. Bürgermeister Sonnenberg bedauere die Absage des Adventsmarktes, hieß es. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Entwicklung sei aus seiner Sicht aber die richtige Entscheidung.