Vier Wochen neuer Lockdown

Bund und Länder einig: Ab Montag Kontaktbeschränkungen


Die neue Infektionswelle - nach einhelliger Expertenmeinung vor allem im privaten Bereich angefacht - soll mit neuen Einschränkungen wieder zum Abebben gebracht werden.  © Foto: pixaba
Die neue Infektionswelle - nach einhelliger Expertenmeinung vor allem im privaten Bereich angefacht - soll mit neuen Einschränkungen wieder zum Abebben gebracht werden. © Foto: pixaba

Es wird ernst: Ab kommenden Montag, 2. November, gelten bundesweit massive Einschränkungen, um der aktuellen Corona-Welle Herr zu werden. Folgende Regelungen wurden heute nach übereinstimmenden Medien- und Agenturberichten bei einer Telefonkonferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungsoberhäuptern der Länder festgesetzt:

Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit insgesamt maximal zehn Personen gestattet. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden ab Montag für den Rest des Novembers geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Einzelhandel: Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen bleiben Einzelhandelsgeschäfte insgesamt geöffnet. In den Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.

Freizeit und Sport: Geschlossen werden vorüvergehend: Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie Fitnesstudios. Der Freizeit-und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichenund privaten Sportanlagen, Schwimm-und Spaßbädern wird ebenfalls untersagt. Profisport ist im November nur noch ohne Zuschauer zugelassen.

Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Physiotherapien sind weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen geöffnet.

Tourismus: Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten - auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

Firmen: Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.

Risikogruppen: In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.

Dauer der Maßnahmen: Nach zwei Wochen - also etwa um den 11. November - wollen die Kanzlerin und die Regierungschef erneut beraten, die durch die Maßnahmen erreichten Ziele bewerten und notwendige Anpassungen vornehmen.

Hintergrund für die geplanten Maßnahmen ist die stark gestiegene Zahl der täglich festgestellten Neuinfektionen. Die Gesundheitsämter meldeten nach Angaben des Robert Koch-Instituts von Mittwochmorgen 14 964 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages.