Osterfeuer brennen im Oktober

Nachholttermin im Landkreis Leer - Abbrennen unter strengen Auflagen


Die Osterfeuer dürfen am ersten Oktober-Wochenende lodern. Das teilt der Landkreis Leer mit. © Foto: RZ-Archiv
Die Osterfeuer dürfen am ersten Oktober-Wochenende lodern. Das teilt der Landkreis Leer mit. © Foto: RZ-Archiv

In Niedersachsen durften wegen der Corona-Krise zu Ostern weder öffentliche noch private Osterfeuer abgebrannt werden. Das Brauchtumsfeuer wird im Landkreis Leer jetzt am ersten Wochenende im Oktober nachgeholt.

Dies teilt der Landkreis Leer gemeinsam mit den kreiseigenen Städten und Gemeinden mit. Möglich macht dies ein Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 2. April, der den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, einmalig und unter strengen Auflagen für die Veranstalter das Brauchtumsfeuer auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr zu verschieben.

Bereits im April hatte Landrat Matthias Groote mitgeteilt, dass sich die Städte und Gemeinden gemeinsam mit der Kreisverwaltung auf einen einheitlichen Termin einigen wollen. Das Abbrennen der Osterfeuer ist im gesamten Kreisgebiet somit für den 3. und 4. Oktober vorgesehen. Es gibt jedoch strenge Auflagen:

Während der Feuer sind die dann geltenden Regelungen zum Schutz vor der Corona-Pandemie einzuhalten. Das Land Niedersachsen hat bereits Änderungen an der bestehenden Verordnung angekündigt, die ab dem 1. Oktober gelten werden.

Die allgemeinen Hinweise für Brauchtumsfeuer sind auch beim Abbrennen im Oktober maßgebend. Insbesondere ist darauf zu achten, das bereits aufgeschichtete Holz vor dem Abbrennen noch einmal umzustapeln, um Tiere, die sich im Holzhaufen verstecken, zu schützen.

Anlieferungen weiterer Brennmaterialien sind nicht gestattet.