Arbeitsrichter weisen Landkreis zurecht

Befristung der Arbeitsverträge von ZfA-Angestellten war nicht gerechtfertigt


Das Zentrum für Arbeit an der Bavinkstraße in Leer ist im Landkreis für die Grundsicherung von Arbeitssuchenden zuständig. © Foto: Szyska
Das Zentrum für Arbeit an der Bavinkstraße in Leer ist im Landkreis für die Grundsicherung von Arbeitssuchenden zuständig. © Foto: Szyska

Eine ehemalige Sachbearbeiterin des Zentrums für Arbeit (ZfA) hat sich mit einer Klage am Bundesarbeitsgericht gegen den Landkreis Leer durchgesetzt. Dass die Kreisbehörde ihren Arbeitsvertrag befristete, war nicht gerechtfertigt, urteilten die Erfurter Richter.

»Als 2005 das Zentrum ...