Revision gegen Missbrauchsurteil

Bundesgerichtshof muss prüfen


Der Bundesgerichtshof muss ein Urteil des Landgerichts Aurich prüfen. Ein 57-jähriger Mann war wegen sexuellen Missbrauchs von Pflegekindern zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. © Foto: Pixabay
Der Bundesgerichtshof muss ein Urteil des Landgerichts Aurich prüfen. Ein 57-jähriger Mann war wegen sexuellen Missbrauchs von Pflegekindern zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. © Foto: Pixabay

Der 57-jährige ehemalige Pflegevater, der in Aurich und Großheide ihm anvertraute Schützlinge sexuell missbraucht haben soll, hat gegen seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung Revision eingelegt.

...