Polizist in zweiter Instanz freigesprochen
Es stand der Vorwurf der Verletzung des Dienstgeheimnisses im Raum
Ein Norder Polizeibeamter, den die Staatsanwaltschaft Aurich im November 2017 wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses angeklagt hatte, ging auch in zweiter Instanz aus dem Strafverfahren unbeschadet hervor. Das Landgericht Aurich verwarf die Berufung der Staatsanwaltschaft, nachdem schon das Amtsgericht Norden den Polizisten ...
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