Zwölf Jahre Haft

Richterspruch wegen Totschlags bleibt bestehen


Das Urteil wegen Totschlags ist rechtskräftig. © Symbolfoto: Pixabay
Das Urteil wegen Totschlags ist rechtskräftig. © Symbolfoto: Pixabay

Das Urteil gegen den 29-jährigen Afghanen, der am 20. Juni 2017 seine getrennt lebende Lebensgefährtin in deren Auricher Wohnung tötete, ist rechtskräftig. Das Landgericht Aurich hatte im Januar eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen Totschlags ausgesprochen (wir ...