Weiterleben unter strengen Auflagen

Dobermann besteht Wesenstest


Der vierjährige Dobermann, der eine 52-Jährige in Hesel schwer verletzte, muss nicht eingeschläfert werden. Dafür müssen aber strenge Auflagen erfüllt werden.  © Foto: RZ-Archiv
Der vierjährige Dobermann, der eine 52-Jährige in Hesel schwer verletzte, muss nicht eingeschläfert werden. Dafür müssen aber strenge Auflagen erfüllt werden. © Foto: RZ-Archiv

Nur unter strengen Auflagen darf der vierjährige Dobermann, der eine Frau aus Westoverledingen vor drei Wochen in Hesel schwer verletzte, weiterleben. Diese Auffassung vertritt das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium nach einem erstellten Gutachten. Allerdings gibt es in der Leeraner Kreisverwaltung ...